Hinweise zum Urheberrecht

Eine Website erstellen, bedeutet auch Texte, Bilder, Fotos, usw. benutzen. Hierfür müssen die Gesetzgebungen über das Urheberrecht beachtet werden.

Die Autoren besitzen die ausschließlichen Rechte an ihre Werken und deren Nutzung. Wenn also in einer Site grafische Elemente verwendet werden sollen sowie Texte, die Originalwerke von Dritten sind, ist hierfür die vorherige Zustimmung der Autoren erforderlich, gleich ob es sich dabei um Personen oder Unternehmen handelt.

Verschiedene Elemente jedoch unterliegen keinen solchen Rechten. Hierbei handelt es sich um Elemente, die dem öffentlichen Bereich angehören oder deren Autor seit mehr als siebzig Jahren tot ist. Es kann sich auch um Elemente handeln, die keine Originalität besitzen, obschon dieses letzte Kriterium nur schwer zu bewerten ist.

Es sollte auch noch darauf hingewiesen werden, dass keine Erlaubnis des Autors erforderlich ist, wenn nur ein kurzer Auszug aus einem Text wiedergegeben wird.

Schließlich gilt es auch nicht zu vergessen, dass neben den Elementen, die Sie selbst in Ihre Website einbringen auch die des Unternehmens stehen, das die Site erstellt und die ebenfalls ein "Werk" darstellen werden.

Es ist somit unerlässlich in dem Vertrag zwischen Ihnen und diesem Unternehmen eine Klausel vorzusehen, die die Urheberrechte der Site auf Sie überträgt. In Ermangelung einer solchen Klausel können Sie im Nachhinein Schwierigkeiten haben, wenn Sie die Site durch ein anderes Unternehmen ändern lassen wollen.   

Diese gleiche Überlegung gilt auch für die von Ihnen eingestellten Mitarbeiter. Sie sollten vorsehen, dass Sie die Urheberrechte von den Elementen erhalten, die von den Mitarbeitern Ihres Unternehmens erstellt werden. Dies kann durch eine Klausel in dem Arbeitsvertrag oder einen Zusatzvertrag hierzu erfolgen.

Die Richtlinien von Professor M. Buydens umfassen eine sehr vollständige Analyse dieses Themas und sind erhältlich auf der Site der Services Fédéraux des Affaires Scientifiques, Techniques et Culturelles (SSTC) http://www.belspo.be/belval/auteur/auteur_fr.htm. Für Deutschland bietet das Juracafé einen guten Start zum Einarbeiten: http://www.juracafe.de/ressourcen/rechtsgebiete/urheberrecht.htm
 
 
 
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