Finanzielle Unterstützung für das Erstellen einer Site

Die Regierungen aller Länder sind sich bewusst darüber, welchen Einfluss die Entwicklung des elektronischen Handels auf die Unternehmen haben kann. Über die eigentlichen Handelsbeziehungen hinaus (e-business im strengen Sinne), ermöglicht es der Fernkontakt über Internet auch Informationen auszutauschen sowie die Dienstleistungen von verschiedenen Organisationen und Verwaltungen zu nutzen.

Um die Integration des e-business in bestimmten Unternehmen zu fördern, die über beschränkte finanzielle Mittel verfügen, sehen die Regierungen in verschiedenen Fällen die Zuteilung einer finanziellen Unterstützung für das Erstellen einer Site vor. Es ist also nützlich die diesbezüglichen Informationen einzuholen.

In Deutschland gibt es zur Zeit keine allgemeinen Förderprogramme für die Erstellung einer Internet-Site. Trotzdem ist es ratsam, bei den eigenen Berufsverbänden nach aktuellen Förderprogrammen zu fragen. Im folgenden wird die belgische Förderpraxis vorgestellt.

So hat die wallonische Regierung in Wallonien zwischen 1998 und 2001 verschiedene Beschlüsse angenommen, die es ermöglichen solchen Untenehmen eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, die eine elektronische Plattform geschaffen oder entwickelt haben. Diese Beschlüsse haben sich auf beschränkte Zeitspannen bezogen.

Ein Erlass sieht heute die Zuteilung einer finanziellen Unterstützung vor, um die Integration des e-business in den kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern (Erlass vom 11. Juli 2002, M.B. 06/08/2002 p.34093. Text erhältlich unter http://www.moniteur.be).

Diese finanzielle Unterstützung kann Unternehmen gewährt werden, deren Hauptaktivität sich auf dem Gebiet der Region Wallonien befindet und :

- die eine e-business Site einrichten, d.h. ein " Betriebsverfahren, das die EDV-Mittel und die Kommunikationsnetze verbindet, um die Geschäfte mit jeglichen wirtschaftlichen Einheiten oder den Verbrauchern schneller zu machen oder zu automatisieren und dessen Zweck es ist, die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu erleichtern oder zu erweitern ».

- und/oder die die Dienstleistungen eines spezialisierten Drittunternehmens (RENTIC) in Anspruch nehmen, dessen Aufgabe es ist, e-business in das Unternehmen zu integrieren. Dieses RENTIC muss über eine vorherige Zulassung durch die wallonische Regierung verfügen was die Verwaltung des Vorhabens betrifft.

Bestimmte Kriterien müssen aber beachtet werden:

- Das Unternehmen muss eine Belegschaft von mindestens zweihundertfünfzig Mitarbeiter haben;

- Der jährliche Umsatz darf nicht mehr als 40 Millionen Euro betragen oder aber die jährliche Bilanz darf nicht mehr als 27 Millionen Euro betragen ;

- Im Prinzip muss das Unternehmen das Kriterium der Unabhängigkeit erfüllen, d.h., es ist nicht zugelassen, dass ein oder mehrere Unternehmen, die nicht den Bestimmungen des Erlasses entsprechen, 25% oder mehr des Gesellschaftskapitals halten oder aber die damit verbundenen Stimmrechte (wobei jedoch einige Ausnahmen zugelassen werden können).

Schließlich dann beläuft sich die finanzielle Unterstützung auf 50% der von dem Unternehmen getragenen Ausgaben für die Einrichtung einer e-business Site und/oder 80 % der Bruttoentlohnung des RENTIC für eine Zeitspanne, deren Grenzen durch die wallonische Regierung festzusetzen sind.

Der Gesamtbetrag der an ein Unternehmen zuerkannten finanziellen Unterstützung kann nicht mehr als 100.000 Euro betragen (d.h. 4.033.990 Franken) und dies für eine Zeitspanne von drei Jahren.

 
 
 
top

home | projekt e-euregio | wir über uns | e-business für kmu | kontakt
impressum | privacy policy | sitemap
 

 
e-Euregio home2003