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Anmerkungen über das Rücktrittsrecht
Das Rücktrittsrecht ermöglicht es dem Käufer ohne negative Folgen und ohne Angabe des Grundes binnen einer Frist von sieben Tagen ab dem Tag nach der Lieferung des Produktes oder dem Abschluss des Dienstleistungsvertrags auf seinen Kauf zu verzichten.
Zu bemerken gilt, dass für verschiedene Verträge, der Verbraucher dieses Rücktrittsrecht nicht ausüben kann (außer wenn er anders lautenden Vereinbarungen mit dem Verkäufer getroffen hat).
In diesen Fällen handelt es sich um Verträge für :
- Dienstleistungen, deren Ausführung mit der Zustimmung des Verbrauchers vor dem Ende der Rücktrittsfrist begonnen hat;
- Lieferung von Produkten, die in Einklang mit den Anweisungen des Verbrauchers hergestellt werden oder nach dessen spezifischen Angaben oder aber die schnell verfallen können;
- Lieferung von Ton- und Bildaufzeichnungen oder EDV-Anwendungen, die von dem Verbraucher geändert wurden,
- Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen;
- Wett- und Lotteriedienste.
Bei der Bestätigung der Bestellung muss dieses Recht oder die Abwesenheit dieses Rechtes spezifisch wiederholt werden. Dies ist wichtig da in Ermangelung einer solchen Wiederholung der Verbraucher entweder nicht dazu verpflichtet ist, den Preis für das Produkt oder die Dienstleistung zu zahlen oder (falls ein solches Rechte besteht) dieses Produkt zurückzugeben. Der Verbraucher kann in diesem Fall auch über ein Rücktrittsrecht von drei Monaten verfügen (während er anfänglich gar nicht über ein solches Rücktrittsrecht verfügte).
Wir möchten diesen Punkt besonders hervorheben. Auch wenn kein Rücktrittsrecht besteht, muss der Verbraucher erneut durch eine entsprechende Klausel in der Bestätigung der Bestellung darauf hingewiesen werden.
Schließlich möchten wird unterstreichen, dass wenn der Verkäufer seinem Kunden keine wie oben beschriebene Bestätigung für dessen Bestellung zugestellt hat, die Rücktrittsfrist, über die der Käufer verfügt automatisch auf drei Monate verlängert wird und dies gerechnet ab dem Tag nach der Lieferung (der Produkte) oder ab dem Tag nach dem Abschluss des Vertrags (Dienstleistungen).
Falls während dieser drei Monate die erforderlichen Informationen durch den Verkäufer mitgeteilt werden, gilt die Frist von sieben Arbeitsagen (Mindestdauer) gerechnet ab dem Tag nach dem Erhalt dieser Informationen.
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