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Geschäftliche Mitteilungen
Da das Internet neue Möglichkeiten im Bereich des elektronischen Handels bietet, ermöglicht es auch potentielle Käufer durch Werbemitteilungen wie unter anderem per e-mail zu erreichen.
Um verschiedene Missbräuche zu vermeiden, sieht die europäische Richtlinie vom 20. Mai 1997 (J.O.C.E. 04/06/1997 L144 p.19) in Artikel 10 folgendes vor:
- falls, um einen Verbraucher zu kontaktieren, ein Verkäufer ein automatisiertes Anrufsystem ohne menschliche Intervention benutzt, muss er hierfür im Voraus die Zustimmung dieses Verbrauchers erhalten (« opt-in » System).
- falls ein Verkäufer andere Techniken für die Fernkommunikation benutzt, wie zum Beispiel die elektronische Post, kann er den Verbraucher kontaktieren falls dieser sich diesem nicht widersetzt hat (« opt-out » System).
Weiterhin müssen die nicht beantragten Werbemitteilungen klar und deutlich erkennbar sein und dies gleich beim Erhalt durch den Empfänger (Europäische Richtlinie vom 8. Juni 2000 – J.O.C.E. 17/07/2000 L178 p.1 – Art. 7.1).
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