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Welche Lösungen gibt es für mögliche Streitigkeiten?
Auch wenn unsere Gerichte dazu ermächtigt sind, Streitigkeiten im Bereich des elektronischen Handels zu regeln, sieht die Richtlinie vom 8. Juni 2000 trotzdem vor, dass die Mitgliedstaaten einen Mechanismus für die Regelung solcher Streitigkeiten vorsehen, unter anderem auf elektronischem Weg und außerhalb des traditionellen gerichtlichen Rahmens, der durch seine Langwierigkeit und Kosten nicht immer angemessen ist.
Diesbezüglich stellt die als ADR (Alternative Dispute Resolution) bezeichnete Vorgehensweise eine Art und Weise für die Regelung solcher Streitigkeiten dar, die flexibler und schneller ist und es ermöglicht durch Mediation oder Schlichtung solche Fälle zu lösen.
Dieses Verfahren hat allerdings den Nachteil nicht zu einem wirklich vollstreckbaren Beschluss zu führen. Somit ist ein Abkommen zwischen den Parteien erforderlich, um diese Beschlüsse auszuführen oder aber es muss ein Entscheid durch einen Schlichtungsausschuss erfolgen.
Parallel hierzu sollte es ein europäisches Netzwerk für die außergerichtliche Lösung von Streitfällen dem Verbraucher erlauben die mit der Regelung eines Streitfalls verbundenen Schwierigkeiten zu umgehen indem er sich an einen einzigen Kontaktpartner in seinem Ursprungsland wenden kann (EJE Netzwerk).
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