Geltende Gesetzgebung im Fall von Streitigkeiten

Angesichts der grenzüberschreitenden Eigenschaften des Internets kann es während der Ausführung eines Vertrags zwischen den in verschiedenen Ländern ansässigen Käufern und Verkäufern zu Problemen kommen.

In solchen Fällen stellt sich die Frage nach der gerichtlichen Kompetenz und der geltenden Gesetzgebung.

Es gilt demnach sich an die Regeln des internationalen Privatrechts zu halten.

Nach dem grundlegenden Prinzip, das durch die europäische Richtlinie vom 8. Juni 2000 festgesetzt wurde, untersteht ein Lieferant der Gesetzgebung und den Behörden des Mitgliedstaates, in dem er seinen Sitz hat.

Das belgische Gesetz über den Fernverkauf sieht vor, dass wenn ein Vertrag eine enge Verbindung mit dem Gebiet von einem oder von mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt, gilt eine Klausel, die die Anwendung auf diesen Vertrag von einer Gesetzgebung eines Nichtmitgliedstaats vorsieht, als null und nichtig was die Aspekte betrifft, die durch die Gesetzgebung über den Fernverkauf geregelt werden.

 
 
 
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