Ausführungsfrist des Vertrags durch den Verkäufer

Der Verkäufer verfügt über eine Ausführungsfrist für die Bestellung von 30 Tagen gerechnet ab dem Tag, nach dem der Verbraucher seine Bestellung aufgegeben hat.

Die Vertragsparteien können selbstverständlich andere Vereinbarungen treffen.

Mit Ausnahme jedoch eines Falls von höherer Gewalt gilt der Vertrag, falls der Verkäufer diesen nicht binnen der gesetzten Frist ausführt, vom Rechtsweg her als aufgelöst. Der Käufer hat dann sogar das Recht Schadenersatz zu fordern.

Es ist jedoch jederzeit möglich für die Vertragsparteien eine Verlängerung der Frist zu vereinbaren.

Im Falle einer Auflösung wegen mangelnder Durchführung durch den Verkäufer muss der Käufer binnen 30 Tagen die als Zahlung bereits überwiesenen Beträge zurückerstattet bekommen.

 
 
 
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